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Kreativiert GmbH i.G. (in Gründung) · Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Kreativiert GmbH i.G. (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

(2) Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

(4) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur, durch Unterzeichnung eines Angebots oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Textform (z. B. E-Mail) genügt.

(3) Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Briefing, dem Projektvertrag bzw. der Leistungsbeschreibung der Agentur.

§ 3 Leistungen und Leistungsänderungen

(1) Die Agentur erbringt Leistungen aus den Bereichen Konzeption, Beratung, Kreation, Gestaltung, Content-Erstellung, digitales Marketing, Social-Media-Management sowie damit verbundene Leistungen. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

(2) Die Agentur ist in der Wahl der gestalterischen Mittel im Rahmen des vom Kunden erteilten Auftrags frei, soweit keine verbindlichen Vorgaben vereinbart wurden.

(3) Nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden werden gesondert nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dadurch bedingte Terminverschiebungen gehen zulasten des Kunden.

(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Produktionspartner) einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.

(2) Verzögerungen und Mehraufwände, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben oder Materialien des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der Agentur und werden gesondert vergütet.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass er an überlassenen Materialien (Texte, Logos, Bilder, Daten usw.) über die erforderlichen Rechte verfügt.

§ 5 Termine und Abnahme

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Sofern eine Abnahme vereinbart ist, hat der Kunde die Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich begründete Mängel anzeigt oder die Leistung produktiv nutzt.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die vereinbarte Vergütung. Ohne besondere Vereinbarung wird die Vergütung nach den üblichen Stunden- bzw. Tagessätzen der Agentur berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Nebenkosten (z. B. Fremdleistungen, Lizenzen, Reisekosten, Material- und Produktionskosten) werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich als inklusive vereinbart sind.

(3) Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei längeren Projekten kann nach Projektfortschritt abgerechnet werden.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Arbeitsergebnissen, räumlich beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht abweichend vereinbart.

(2) Eine über den vereinbarten Zweck, Umfang oder das vereinbarte Gebiet hinausgehende Nutzung — insbesondere Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Übertragung ins Ausland oder Nutzung in anderen Medien — bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte bei der Agentur. Bis dahin erteilte Freigaben stehen unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung.

(4) Entwürfe, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse, die nicht ausdrücklich beauftragt und vergütet wurden, verbleiben mit allen Rechten bei der Agentur. Vorschläge des Kunden begründen keine Miturheberschaft.

(5) An überlassener Software, Quellcode und offenen Arbeitsdateien werden Rechte nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung eingeräumt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren und Werkstücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

§ 9 Eigenwerbung / Referenznennung

(1) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen unter Nennung des Kundennamens und -logos als Referenz zu Zwecken der Eigenwerbung (z. B. auf der eigenen Website, in Portfolios, in sozialen Medien und in Wettbewerbsbeiträgen) zu verwenden, soweit der Kunde dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht.

(2) Die Agentur darf auf von ihr gestalteten Werbemitteln in angemessener, dezenter Form auf sich als Urheberin hinweisen; der Kunde kann dies aus sachlichem Grund ausschließen.

§ 10 Fremdleistungen und Rechte Dritter

(1) Soweit die Agentur Fremdleistungen (z. B. Fotos, Schriften, Musik, Stockmaterial, externe Produktionen) einsetzt, gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erwirbt Nutzungsrechte nur im Rahmen dieser Lizenzen.

(2) Die Agentur prüft im Rahmen des Zumutbaren die Rechtelage; eine Gewähr für die wettbewerbs-, marken-, urheber- oder sonst rechtliche Zulässigkeit der Maßnahmen wird jedoch nicht übernommen (siehe § 11).

§ 11 Verantwortlichkeit für Inhalte / rechtliche Zulässigkeit

(1) Der Kunde ist für den Inhalt der von ihm freigegebenen Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen verantwortlich. Vor Veröffentlichung obliegt ihm die Freigabe.

(2) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von der Agentur konzipierten und durchgeführten Maßnahmen trägt der Kunde, insbesondere hinsichtlich Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Heilmittelwerberecht. Die Agentur ist nicht verpflichtet, eine rechtliche Prüfung vorzunehmen; hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich bzw. hat fachkundigen Rat einzuholen.

§ 12 Gewährleistung

(1) Die Agentur leistet Gewähr dafür, dass ihre Leistungen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.

(2) Bei berechtigter, rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 13.

(4) Gestalterische Leistungen unterliegen einem angemessenen Ermessensspielraum; abweichender persönlicher Geschmack begründet keinen Mangel.

§ 13 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Freistellung

(1) Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden gelieferten Materialien, Angaben oder Freigaben oder auf der rechtlichen Unzulässigkeit einer vom Kunden freigegebenen Maßnahme beruhen, sofern die Agentur dies nicht zu vertreten hat.

§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken.

(2) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutzerklärung sowie den geltenden Datenschutzvorgaben. Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 16 Laufzeit und Kündigung

(1) Einzelaufträge (Werk-/Projektverträge) enden mit vollständiger Leistungserbringung. Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. laufende Betreuung) gilt die vereinbarte Laufzeit; ohne Vereinbarung ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Bereits erbrachte Leistungen sind bis zur Beendigung anteilig zu vergüten.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Erfüllungsort und — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.